26.04.2019
Kommentar zur schriftlichen Prüfung für den Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, vom 20.03.2019.
In dieser Prüfung gab es überdurchschnittlich viele Fragen aus dem Bereich F4 „Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen“ (insgesamt 6) sowie insgesamt 4 Fragen zur depressiven Episode.
Es gab auch Fragen zu Gebieten, die sonst eher selten gestellt werden, nämlich zur Diagnostik, zu Chorea Huntington (Wiederholungsfrage!) und seit langer Zeit mal wieder zu den Psychosomatosen (Erkrankungen, bei denen psychische Faktoren bei der Krankheitsentstehung oder –verschlimmerung mitwirken) - hierzu habe ich einen zusätzlichen Blogeintrag geschrieben - siehe hier.
Zu Unsicherheiten führten v. a. eine Frage zur freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten sowie eine Frage zum Wechsler-Intelligenztest, die bereits in der Prüfung im März 2017 gestellt wurde.
Auf diese Fragen werde ich weiter unten eingehen.
Keine Fragen gab es zur Psychopathologie und zu Psychopharmaka.
Insgesamt denke ich, war die Prüfung mit der entsprechenden Vorbereitung gut zu schaffen.
Die einzelnen Fachgebiete wurden in der folgenden Gewichtung abgefragt:
6 Fragen aus F4: neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen:
Zwangsstörung (Therapieverfahren); PTBS (Symptome); spezifische Phobie (Therapiemethoden); Somatisierungsstörung (Komorbidität, Statistik= Wiederholungsfrage!); somatoforme Störungen (divers); welche Störungen zählen generell zu F4?
4 Fragen aus F3: Affektive Störungen, hier: depressive Episode: wirksame Therapiemethoden; Differenzialdiagnosen; Erfragung der Suizidalität; Symptome
je 3 Fragen aus den folgenden Bereichen:
F0: Organische Störungen: Demenz-Erkrankungen divers (u. a. Morbus Pick); Delir: diagnostische Leitlinien; Chorea Huntington (sehr selten, aber Wiederholungsfrage!)
F1: psychotrope Substanzen: Alkoholhalluzinose; schädlicher Gebrauch: diagnostische Leitlinien; Benzodiazepine: Abhängigkeit
F2: Schizophrenie und wahnhafte Störungen: schizophrenes Residuum: Negativsymptome; formale Denkstörungen bei der Schizophrenie; katatone Schizophrenie
Therapeutische Verfahren: Entspannungsmethoden; kognitive Umstrukturierung (Vorgehensweisen); Verhaltenstherapie (Rollenspiel)
2 Fragen aus F7 – 9: Kinder- und Jugendpsychiatrie: ADHS: Therapiemethode „Token-System“; Wechsler-Intelligenztest (Wiederholungsfrage!)
je 1 Frage aus den folgenden Bereichen:
F5: Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen: Psychosomatosen (welche Erkrankungen zählen dazu?)
F6: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen: schizoide Persönlichkeitsstörung
Juristische Aspekte: freiheitsentziehende Unterbringung eines Betreuten
Insbesondere die folgenden Fragen haben zu Verunsicherungen geführt:
Frage Nr. 12, Gruppe A:
Aussagenkombination
Welche der folgenden Aussagen zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Diagnostik treffen zu?
Richtige Antwort: D)
Anmerkung zu 2):
Nicht in allen Lehrbüchern wird die Sexualanamnese als Bestandteil der Anamnese beschrieben; hier war der Zusatz „vollständig“ wichtig
Zur besseren Darstellung finden Sie hier eine Übersicht zur Diagnosestellung als Download.
Weitere Details siehe in Skript Nr. 1 "Grundlagen, Gesetzeskunde, Psychopathologie".
Frage Nr. 23, Gruppe A:
Aussagenkombination
Welche der folgenden Aussagen zur freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten (nach Bürgerlichem Gesetzbuch, BGB) treffen zu?
Richtige Antwort: C)
Anmerkung zu 4):
Eine freiheitsentziehende Unterbringung bedeutet nicht nur eine gegen den Willen des Betroffenen durchgeführte rechtlich vollzogene Unterbringung eines Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Störungen in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder Entziehungsanstalt (auch: Zwangsunterbringung), sondern auch „freiheitseinschränkende Maßnahmen“, die auch in einem Pflegeheim notwendig sein können. Eine Unterbringung innerhalb des Betreuungsgesetzes gilt nur bei Selbstgefährdung oder Untersuchungs- und Behandlungsbedürftigkeit.
Beispiele für freiheitseinschränkende Maßnahmen:
Auch für diese Maßnahmen ist eine richterliche Genehmigung notwendig.
Weitere Details siehe in Skript Nr. 6 "Juristische Aspekte".
Frage Nr. 26, Gruppe A:
Mehrfachauswahl – wählen Sie 2 Antworten
Welche der folgenden Aussagen zum Intelligenztest (z. B. Wechsler-Intelligenztest für Erwachsene, Mittelwert 100, Standardabweichung 15) treffen zu?
Richtige Antworten: A) und E)
Diese Frage wurde bereits in der Prüfung im März 2017 gestellt: siehe Kommentar im Blogeintrag vom 18.03.2017.
Die komplette Prüfung vom 20.03.2019 mit Lösungsschlüssel finden Sie hier.