Heilpraktiker für Psychotherapie - ein Berufsbild mit Zukunft:
Unsere Welt wandelt sich heute immer schneller: das Arbeits- und Lebenstempo nehmen zu, die Anforderungen im beruflichen und privaten Bereich steigen, Wertesysteme fallen weg, Zeit für Ruhe und Entspannung werden immer knapper.
Bei vielen Menschen entstehen vermehrt Unsicherheiten und ein Gefühl permanenter Überforderung, die dazu führen, dass
- immer mehr Menschen Hilfe und Unterstützung zum Abbau negativer und Förderung positiver Gefühls-, Denk- und Verhaltensmuster suchen
- die Zahl psychischer Erkrankungen stetig zu nimmt
- ein rasch wachsender psychologischer Beratungs- und Betreuungsbedarf entsteht, den die schulmedizinische Psychotherapie nicht mehr abdecken kann
- Klienten akute und schnelle Hilfe anstelle langer Wartezeiten benötigen
Heilpraktiker für Psychotherapie füllen zunehmend mit großem Erfolg diese Bedarfslücke für Psychotherapie, psychologische Beratung und Coaching, da sie
- in der Lage sind, sich schnell und individuell auf jeden einzelnen Klienten einzustellen
- frei in der Wahl ihrer Therapiemethoden sind und maßgeschneiderte Therapiekonzepte für jeden Einzelfall anbieten
- mit fundiertem Grundlagen- und Therapiewissen arbeiten, das durch eine staatliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt bestätigt wird
- gesunde Menschen in Krisensituationen beraten
- in einem klar definierten Rahmen psychisch kranke Menschen behandeln
Voraussetzungen zur Prüfung
Für die Berufstätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie gibt es keine Altersgrenze. Allerdings wird die Zulassung in Deutschland erst mit der Vollendung des 25. Lebensjahres erteilt.
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie als formale Voraussetzungen:
- mindestens einen Hauptschulabschlussein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafen
- die EU-Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Aufenthalts- und Gewerbeerlaubnis
- eine ärztliche Unbedenklichkeitsbestätigung
Neben Ihrem Wunsch zu helfen ist Empathie, Verantwortungsbewusstsein und eine natürliche Begabung im Umgang mit Menschen wichtig.
Als persönliche Voraussetzungen sollten Sie deshalb:
- empathisch, offen, kontaktfreudig sein und Vertrauen ausstrahlen
- die Fähigkeit besitzen, einen schnellen Zugang zu den Gefühlen, Gedanken und Sorgen Ihrer Mitmenschen zu finden
- Ihre eigenen Probleme gut bewältigen, sich selbst reflektieren können und keine gravierenden psychischen Probleme haben
- an psychologischen Themen interessiert sein und komplexe Sachverhalte gut erfassen können
- die Bereitschaft mitbringen, für die Prüfungsvorbereitung eine nicht unerhebliche Menge an Fachwissen zu lernen
Prüfungsinhalte
- Gesetzeskunde für den Heilpraktiker
- Einführung Psychiatrie/Neurologie
- Psychopathologie
- Einführung Klassifikation psychischer Störungen (ICD 10)
- Organische psychische Störungen
- Störungen durch psychotrope Substanzen
- Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
- Affektive Störungen
- Suizidalität / psychiatrische Notfälle
- Unterbringungs-/Betreuungsgesetz
- Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Psychopharmaka
- Überblick Verhaltenstherapie
- Überblick Psychoanalyse
- Überblick Gesprächspsychotherapie nach Rogers und diverse Therapieverfahren
⇒ in unserer Skriptenreihe sind selbstverständlich alle o. g. prüfungsrelevanten Themen enthalten!
Informationen zur Prüfung
Die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs wird nach bestandener Prüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt erteilt. Sie ermöglicht im Gegensatz zur vollständigen Heilpraktikerprüfung ausschließlich die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen.
Sie dient der Feststellung, dass die Prüflinge keine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, der im Abstand von ca. 2 Wochen bis ca. 2 Monaten nacheinander durchgeführt wird, dabei:
- werden Sie zum mündlichen Teil nur nach bestandener schriftlicher Prüfung zugelassen
- sollten Sie die mündliche Prüfung nicht bestehen, muss auch der schriftliche Teil wiederholt werden
die schriftliche Prüfung:
- ist bundesweit einheitlich und dauert 55 Minuten
- besteht aus 28 Multiple Choice-Fragen, von denen mindestens 21 Fragen (75%) richtig beantwortet werden müssen, um zum mündlichen Teil zugelassen zu werden
beim mündlichen Teil:
- müssen Sie anhand einer Fallgeschichte eine Verdachtsdiagnose, mögliche Differenzialdiagnosen und entsprechende Therapiemöglichkeiten darstellen
- werden auch Ihre Motivation und Verantwortungsbewusstsein für die Ausübung des Berufes nachgefragt
- müssen Sie mit einer Dauer zwischen 20 und 45 Minuten rechnen, das Prüfungsergebnis bekommen Sie direkt im Anschluss mitgeteilt