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Leitlinien zur Heilpraktiker-Überprüfung

04.04.2018

Die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern (siehe auch Blogeintrag vom 28.08.2017) sind zwischenzeitlich vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht.

Es handelt sich dabei um "Leitlinien" (das sind keine "gesetzlichen Vorgaben"), die derzeit von den einzelnen Bundesländern in eigene Leit- oder Richtlinien umgewandelt werden, da die Prüfung nämlich in der Durchführungskompetenz der Länder liegt.

Die Leitlinien beziehen sich in erster Linie auf die Heilpraktiker-Überprüfung; auf die Überprüfung für den Heilpraktiker, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (auch: sektorale Heilpraktikererlaubnis) wird nur sehr kurz und knapp bzw. durch Querverweise (...."gelten entsprechend für die sektorale Heilpraktikererlaubnis...") eingegangen.

Wer sich die Leitlinien im Detail anschauen möchte, kann diese hier downloaden. Die Punkte, die die Überprüfung für den HP Psychotherapie (sektorale Heilpraktikererlaubnis) betreffen, sind rot markiert.

Auch wenn sich die Leitlinien hauptsächlich auf die Überprüfung des "medizinischen oder großen" Heilpraktikers beziehen, sollten die wichtigsten Punkte meines Erachtens auch für die Prüflinge für den Heilpraktiker Psychotherapie bekannt sein. Hinzu kommt, dass es kein zusätzliches, eigenständiges Gesetz für den HP Psychotherapie gibt und somit Änderungen im Heilpraktikergesetz auch für den HP Psychotherapie gelten.


Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen der neuen Leitlinien:

1. Verbesserung des Patientenschutzes:

  • die neuen Leitlinien dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob die Ausübung der Heilkunde durch die betreffende Person eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patienten/innen erwarten lässt
  • sie orientieren sich am Ziel der Gefahrenabwehr und sollen die Feststellung ermöglichen, dass die antragstellende Person die Grenzen ihrer persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kennt, sich der Gefahren im Falle ihrer Überschreitung bewusst und bereit ist, ihr berufliches Handeln danach auszurichten
     
  • Arztvorbehalte sollen beachtet werden und Tätigkeiten auf solche beschränkt werden, die "sicher beherrscht" werden


2. Überprüfung praktischer Fähigkeiten:

  • bei der mündlichen Heilpraktiker-Überprüfung soll zukünftig auch verstärkt eine Demonstration der praktischen Fähigkeiten geprüft werden - was für den HP Psychotherapie ja schlecht möglich ist 
     
  • wie dieser Punkt für den HP Psychotherapie zukünftig in den Leitlinien der Länder dargestellt wird, bleibt abzuwarten
     
  • es kann aber davon ausgegangen werden, dass - stärker als bisher -  nach der zukünftigen psychotherapeutischen Methode der antragstellenden Person in der mündlichen Prüfung gefragt wird!


3. die Leitlinien sollen auf eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung abzielen (dies gilt für die mündliche Prüfung, die schriftliche Prüfung ist bereits bundesweit einheitlich)


Die Leitlinien sind am 22.03.2018 in Kraft getreten. Ob und inwieweit sie bereits die nächste Prüfung im Oktober 2018 betreffen, bleibt abzuwarten.

Selbstverständlich werden Sie hier im Blog rechtzeitig und umfassend informiert.

 

Quellen:
www.bundesanzeiger.de

Bundesministerium für Gesundheit
VFP e. V.