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Prüfungsfragen zur Methadon Substitutionstherapie

26.03.2021

Prüfungsfragen zur Substitutionstherapie mit Methadon

In den schriftlichen Prüfungen Oktober 2019 und in der aktuellen am 17. März 2021 gab es jeweils eine Frage zur Substitutionstherapie von Opioidabhängigen mit Methadon (meines Wissens nach sind dies die ersten Fragen zu diesem Thema):
 

1. Einfachauswahl

Welche Aussage trifft zu?

Eine Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen mit Methadon

  1. darf durch den Heilpraktiker durchgeführt werden.
  1. führt in aller Regel zur vollständigen Abstinenz.
  1. hält die Opioidabhängigkeit aufrecht.
  1. schließt eine gleichzeitige psychotherapeutische Behandlung aus.
  1. ist nur stationär durchführbar.

Richtige Antwort: C)

 

2. Aussagenkombination

Welche Aussagen zur Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen treffen zu?

  1. Eine Schwangerschaft schließt eine Substitutionsbehandlung aus.
  1. Die Substitutionsbehandlung darf in Ausnahmefällen (z. B. Sonntage/Feiertage) vom Heilpraktiker durchgeführt werden.
  1. Eine Substitutionsbehandlung ist ein generelles Ausschlusskriterium für das Führen eines Fahrzeugs.
  1. Methadon ist auch suchterzeugend.
  1. Das Risiko von HIV-Infektionen wird durch die kontrollierte Methadonabgabe verringert.
  1. Nur die Aussagen 1 und 5 sind richtig
  1. Nur die Aussagen 2 und 3 sind richtig
  1. Nur die Aussagen 4 und 5 sind richtig
  1. Nur die Aussagen 1, 3 und 4 sind richtig
  1. Nur die Aussagen 3, 4 und 5 sind richtig

Richtige Antwort: C)

 

Kurzbeschreibung:

Methadon ist ein synthetisches Opioid, das an die gleichen Rezeptoren wie Morphin oder Heroin andockt, eine lange Wirkungsdauer besitzt und damit die körperlichen Entzugserscheinungen verhindert. Im Gegensatz zu Morphin oder Heroin hat es aber keine euphorisierende Wirkung.

Da ein Opioidentzug mit sehr schweren physischen und psychischen Symptomen einher geht, kommt es bei einem „kalten“ Entzug (ohne Substitution, nur mit medikamentöser Begleitbehandlung, in der Regel stationär durchgeführt) zu sehr hohen Abbruchraten. Bei einem „warmen“ Entzug, bei dem das illegal konsumierte Opioid durch einen Ersatzstoff wie z. B. Methadon ersetzt wird, kommt es zu deutlich niedrigeren Abbruchraten. Methadon als Heroin- oder Morphinersatz ist auch suchterzeugend.

Die Substitutionstherapie mit Methadon unterliegt den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und darf nur von einem Arzt, Apotheker oder entsprechend geschulten Personal in ambulanter Therapie gegeben werden.

Aufgrund der hohen psychischen Abhängigkeit ist eine begleitende psychotherapeutische Behandlung wichtig.

Voraussetzungen für die Substitutionstherapie sind u. a.:

  • die gesicherte Diagnose einer Opioidabhängigkeit, bei der eine abstinentorientierte Therapie aufgrund erfolgloser Versuche als nicht aussichtsreich erscheint
  • der Nutzen einer Substitutionstherapie überwiegt die Schäden des unkontrollierten Konsums illegaler Opioide
  • eine Schwangerschaft / Geburt
  • eine Erkrankungsdauer von mehr als 2 Jahren
  • die Patienten sind älter als 18 Jahre


Da nur eine Minderheit eine dauerhafte Abstinenz erreicht, sind weitere Ziele der Substitutionstherapie u. a.:

  • Sicherstellen des Überlebens / Senkung der Mortalität
  • Stabilisierung und Besserung des Gesundheitszustandes
  • Reduktion der Verbreitung von Infektionskrankheiten
  • soziale Stabilisierung (fester Wohnsitz, Reduktion der Beschaffungskriminalität)

 

Weitere Details siehe auch in Skript Nr. 3 "Störungen durch psychotrope Substanzen".

Skript 3 wurde unter dem Kapitel "Drogen"  entsprechend ergänzt. Alle, die Skript 3 vor dem 26.03.2021 erworben haben, können die Ergänzung per Mail an info@cwc-verlag.de gerne nachfragen. Sie bekommen die Seiten dann als pdf-Datei per Mail zugeschickt.