Informationen zur Prüfung HP Psychotherapie
Voraussetzungen für die Prüfung vor dem Gesundheitsamt zum Heilpraktiker für Psychotherapie:
- vollendetes 25. Lebensjahr
- mindestens Hauptschulabschluss
- deutsche Staatsangehörigkeit bzw. EU-Staatsbürgerschaft (mit Wohn- und Arbeitsort Deutschland)
- psychische und körperliche Gesundheit (ärztliches Attest vom Hausarzt, nicht älter als 3 Monate)
- keine anhängigen Strafverfahren oder Vorstrafen, die die sittliche Zuverlässigkeit infrage stellen (polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate)
Anmeldung zur Prüfung:
- zuständig für die Anmeldung ist das Gesundheitsamt des Wohnortes bzw. das Landratsamt, wenn der Wohnort kein eigenes Gesundheitsamt hat
- welche Unterlagen zur Anmeldung genau eingereicht werden müssen, ist von Amt zu Amt unterschiedlich (genauere Informationen auf der Homepage des jeweiligen Gesundheitsamtes)
- viele Gesundheitsämter haben auf ihrer Homepage ein "Antragsformular" zur Prüfung, das ausgefüllt werden muss
zusätzlich sind meist die folgenden Unterlagen einzureichen:
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- kurzer Lebenslauf
- Kopien (meist beglaubigt notwendig) von: Personalausweis, Geburtsurkunde, Schulabschlusszeugnis
Prüfungstermine:
die schriftliche Prüfung findet derzeit bundeseinheitlich 2 x im Jahr statt:
- am 3. Mittwoch im März
- am 2. Mittwoch im Okober
der Anmeldeschluss ist bei den Gesundheitsämtern unterschiedlich (meist 4 - 6 Monate vor dem Prüfungstermin) - generell empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung
Informationen zur Prüfung:
die Prüfung besteht aus 2 Teilen:
1. schriftlicher Teil:
- Dauer der Prüfung: 55 Minuten
- 28 Multiple Choice-Fragen, von denen mindestens 21 richtig beantwortet werden müssen
2. mündlicher Teil (Voraussetzung: Bestehen der schriftlichen Prüfung)
- Termine meist frühestens 2 Wochen bis ca. 2 Monate nach der schriftlichen Prüfung