Drucken

Informationen zur Prüfung HP Psychotherapie

Voraussetzungen für die Prüfung vor dem Gesundheitsamt zum Heilpraktiker für Psychotherapie:

  • vollendetes 25. Lebensjahr
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • deutsche Staatsangehörigkeit bzw. EU-Staatsbürgerschaft (mit Wohn- und Arbeitsort Deutschland)
  • psychische und körperliche Gesundheit (ärztliches Attest vom Hausarzt, nicht älter als 3 Monate)
  • keine anhängigen Strafverfahren oder Vorstrafen, die die sittliche Zuverlässigkeit infrage stellen (polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate)

Anmeldung zur Prüfung:

  • zuständig für die Anmeldung ist das Gesundheitsamt des Wohnortes bzw. das Landratsamt, wenn der Wohnort kein eigenes Gesundheitsamt hat
  • welche Unterlagen zur Anmeldung genau eingereicht werden müssen, ist von Amt zu Amt unterschiedlich (genauere Informationen auf der Homepage des jeweiligen Gesundheitsamtes)
  • viele Gesundheitsämter haben auf ihrer Homepage ein "Antragsformular" zur Prüfung, das ausgefüllt werden muss

zusätzlich sind meist die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • kurzer Lebenslauf
  • Kopien (meist beglaubigt notwendig) von: Personalausweis, Geburtsurkunde, Schulabschlusszeugnis

Prüfungstermine:

die schriftliche Prüfung findet derzeit bundeseinheitlich 2 x im Jahr statt:

  • am 3. Mittwoch im März
  • am 2. Mittwoch im Okober

der Anmeldeschluss ist bei den Gesundheitsämtern unterschiedlich (meist 4 - 6 Monate vor dem Prüfungstermin) - generell empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung

Informationen zur Prüfung:

die Prüfung besteht aus 2 Teilen:

1. schriftlicher Teil:

  • Dauer der Prüfung: 55 Minuten
  • 28 Multiple Choice-Fragen, von denen mindestens 21 richtig beantwortet werden müssen

2. mündlicher Teil (Voraussetzung: Bestehen der schriftlichen Prüfung)

  • Termine meist frühestens 2 Wochen bis ca. 2 Monate nach der schriftlichen Prüfung